Grundsätzlich hast Du auf alle Artikel eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.



Damit soll sichergestellt werden, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.


Sollte sich in dieser Zeit ein Mangel zeigen, kannst Du eine Nacherfüllung verlangen: 

  • Reparatur
  • Ersatzlieferung 
  • Erstattung. 


Ist die von Dir gewünschte Art der Nacherfüllung jedoch nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, kann SFM BIKES diese ablehnen und eine der beiden anderen Formen der Nacherfüllung wählen.



Innerhalb der ersten 12 Monate nach Auslieferung der Ware, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Davon ausgenommen sind durch äußere Einflüsse entstandene Schäden oder normaler Verschleiß. Nach diesen 12 Monaten kommt es zur sogenannten Beweislastumkehr. 


Nach Ablauf der ersten 12 Monate musst Du nachweisen, dass der Artikel bereits bei Auslieferung einen versteckten Mangel aufwies, der sich erst nach dieser Zeit offenbart hat.



BITTE BEACHTEN!
Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Insbesondere deckt sie keine durch äußere Einflüsse entstandenen Schäden (z.B. Stürze) oder einen normalen Verschleiß (z.B. bei Reifen, Bremsbelägen, usw.) ab.

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